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Offene Schule 2022

 

offene schule

Magazin AZUBI gesucht!

Vor einigen Wochen erschien die erste Ausgabe von AZUBI GESUCHT – ein Print- und Online-Magazin zum Thema Berufswahl. Eines von vielen, möchte man meinen. Für uns dennoch „besonders“, denn gleich zwei Auszubildende, die an unserer Schule den theoretischen Teil ihrer Ausbildung absolvieren, haben es in das Heft geschafft: Jasmin, die junge Frau auf der Titelseite und angehende Werkzeugmechanikerin, und Andreas, der seine Ausbildung zum Anlagenmechaniker im Heft vorstellt.

Abwechslung durch tägliche Herausforderungen und stabile Chancen auf einen guten Job – das ist es, was beide an ihrer Tätigkeit im Handwerk schätzen.
Bereits während der Ausbildung wird der „kreative Kopf“ gefordert. Wichtiger Bestandteil der Ausbildung: die Vermittlung der theoretischen Grundlagen in der Berufsschule. Jasmin: „In der schulischen Ausbildung lernt man anfangs erst einmal die theoretischen Grundlagen zu allen Arbeiten, die man (in meinem Fall als Werkzeugmechaniker) ausübt. Das ermöglicht einem ein tieferes Verständnis für z. B. die Maschinen, ihren Aufbau und die Kräfte, die bei der Metallbearbeitung wirken.“

Beide Berufsschüler fühlten sich durch die Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule gut betreut, auch wenn lange Unterbrechungen zwischen den Schulblöcken oder große Entfernungen zum Schulort für die Auszubildenden zunächst eine Herausforderung darstellten. Andreas: „Die Berufsbildenden Schulen bieten in der theoretischen Ausbildung eine optimale und solide Grundlage, sowohl was die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung betrifft, als auch die Anwendung des Stoffs in der praktischen Arbeit.“

Wir wünschen den beiden einen erfolgreichen Abschluss und einen guten Start ins Berufsleben und danken den ausbildenden Unternehmen für ihr Vertrauen und die Unterstützung!

A. Seifert

Informationen zum Schulbetrieb

Ab dem 04.04.2022 gelten folgende Bedingungen:

  • Die Maskenpflicht in der Schule entfällt. Insbesonders im Hinblick auf die bevorstehende Prüfungszeit kann freiwillig weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Nach einem Infektionsfall in einer Klasse bzw. einem Jahrgang wird das freiwillige Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (mindestens medizinische Schutzmaske) empfohlen.
  • Die Einhaltung eines Mindestabstand von 1,50 Metern wird empfohlen
  • Sämtliche Einschränkungen für den Sport- und Musikunterricht sind aufgehoben
  • Die Testpflicht bleibt bestehen: Bis Ostern 3 x pro Woche.
  • Die Hygieneregeln sind strikt einzuhalten, einschließlich der Nutzung der CO2-Ampeln

Selbsttests in der Schule

Der Testnachweis wird in der Regel mit einem in der Schule gestellten Selbsttest unter Aufsicht  erbracht (alternativ durch ein maximal 24 Stunden altes PoC- oder PCR-Testzertifikat).

Liegt keine Einverständniserklärung oder Testzertifikat vor, kann die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und fehlt unentschuldigt.

Eine freiwillige Testung in der Schule trotz ausreichendem Impf- bzw. Genesungsstatus ist weiterhin möglich und empfohlen.

Liegt bei einem Selbsttest ein positives Testergebnis vor, erhält die Schülerin bzw der Schüler von der unterrichtenden Fachlehrer*in einen Brief als Bescheinigung mit der eine zeitnahe PCR-Testung gewährleistet wird.

 

Schulbesuch nach Quarantäne bzw. Isolation

Nach Ablauf einer angeordneten Quarantäne (= Kontaktpersonen in häuslicher Absonderung) ist ein Besuch der Schule erst wieder möglich, wenn zu Beginn des ersten Anwesenheitstags ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest vorgelegt wird. 
Hinweise des Landkreises Harz für Kontaktpersonen

Nach einer angeordneten Isolation (= Person mit positivem PCR-Test) ist ein Besuch der Schule erst wieder möglich, wenn zu Beginn des ersten Anwesenheitstages ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest vorgelegt wird.
Hinweise des Landkreises Harz für Personen mit pos. PCR-Test

 

Außerschulischer Unterricht, Praktikum, Schulfahrten

Soweit am außerschulischen Lernort ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt und angewandt wird, können Praktika und Unterricht am anderen Lernort stattfinden. Gleiches gilt für Schulfahrten, soweit die Bestimmungen am Zielort es zulassen.

Besucher / Gäste

  • Für alle Personen, die nicht direkt in den Unterrichtsbetrieb eingebunden sind und sich länger als 10 Minuten im Schulgebäude aufhalten gilt die 3G-Regel.Ein negatives Testergebnis (PoC- oder PCR-Test) ersetzt den Nachweis für Geimpft oder Genesen.
  • Besucher melden sich zur Erfassung der Kontaktdaten (Link zum Formular) bitte vor dem weiteren Betreten eines Schulhauses im Sekretariat, Bossestraße 3.

 

wichtige Dokumente:

  • Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests
  • Brief der Ministerin Frau Feußner zu den Schutzimpfungen gegen COVID19

rechtliche Grundlagen:

  • 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in der aktuell gültigen Fassung vom 31.03.2022
  • Rahmenplan für Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie (Rahmenplan-HIA) vom 08.12.2021

Antworten des Ministeriums für Bildung auf häufig gestellte Fragen zu den Selbsttests:

  • FAQs Selbsttests

Die Schulleitung, Stand 03.04.2022


 

BFSHF hilft Flüchtlingen

 

Kleine Klassen mit großem ❤️

Die Schülerinnen und Schüler der BFSHF 20 und 21 haben auf den Aufruf des Vereins ZORA in Halberstadt reagiert und Sachspenden für die hilfesuchenden Flüchtlinge aus der Ukraine gesammelt: Hygieneartikel, Malhefte, Buntstifte und Bekleidung.

Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen beteiligten sich mit viel Engagement an der Sachspendenaktion!

A. Rother

Anleitertreffen FB Sozialwesen 2021

Arbeitsberatung zur Kooperation zwischen Praxisanleitern und Berufsbildenden Schulen J.P.C. Heinrich Mette (Fachbereich Sozialwesen)

Am 4. Oktober 2021 hatte der Fachbereich Sozialwesen zum diesjährigen Anleitertreffen in die Aula am Standort Bossestraße eingeladen.
Empfangen wurden PraxisanleiterInnen des Landkreises, welche SchülerInnen der beiden Fachbereiche – Fachschule Sozialpädagogik und Berufsfachschule Sozialassistenz – betreuen und die FachlehrerInnen der Berufsbildenden Schulen J.P.C. Heinrich Mette (Fachbereich Sozialwesen). Der Einladung folgten 35 Vertreter der Einrichtungen und ermöglichten damit einen konstruktiven Austausch zu aktuellen Themen in der Erzieherausbildung und der Ausbildung zum Sozialassistenten. Gemeinsam unterstützen und begleiten LehrerInnen und PraxisanleiterInnen die Kompetenzentwicklung der Lernenden. Aus diesem Grund ist eine enge Verzahnung beider Lernorte für die Ausbildungen enorm wichtig.

Thematische Schwerpunkte waren die Zertifizierung des Bildungsganges Fachschule Sozialpädagogik, die praktische Ausbildung in der Berufsfachschule Sozialassistenz sowie das Berufspraktikum in der Erzieherausbildung. Hierbei standen die Bewertung praktischer Leistungen mit den entsprechenden Anforderungskriterien, die Planungsschemen und das die praktische Ausbildung begleitende Portfolio im Vordergrund.
Weiterhin konnten auftretende Fragen und Probleme, die sich durch die unterschiedlichsten Erfahrungen der PraxisanleiterInnen mit den Praktikanten ergaben, im fachlichen Austausch besprochen und geklärt werden.

Unsere Veranstaltung gestaltete sich informativ und gewinnbringend, was nachweislich mit der Auswertung des Reflexionsbogens belegt wurde.
Vielen Dank an alle teilnehmenden Lehrkräfte und VertreterInnen aus den Praxiseinrichtungen sowie den Sekretärinnen unserer Schule, die für die Ausgestaltung der Aula sorgten.

M. Fiedler

  1. Aktionstag Nachhaltigkeit 2021
  2. Präsentation zur Firma Heinrich Mette
  3. Englischunterricht im Theater
  4. 30 Jahre Freiheit für den Brocken

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