Informationen zum Schulbetrieb
Ab dem 04.04.2022 gelten folgende Bedingungen:
- Die Maskenpflicht in der Schule entfällt. Insbesonders im Hinblick auf die bevorstehende Prüfungszeit kann freiwillig weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Nach einem Infektionsfall in einer Klasse bzw. einem Jahrgang wird das freiwillige Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (mindestens medizinische Schutzmaske) empfohlen.
- Die Einhaltung eines Mindestabstand von 1,50 Metern wird empfohlen
- Sämtliche Einschränkungen für den Sport- und Musikunterricht sind aufgehoben
- Die Testpflicht bleibt bestehen: Bis Ostern 3 x pro Woche.
- Die Hygieneregeln sind strikt einzuhalten, einschließlich der Nutzung der CO2-Ampeln
Selbsttests in der Schule
Der Testnachweis wird in der Regel mit einem in der Schule gestellten Selbsttest unter Aufsicht erbracht (alternativ durch ein maximal 24 Stunden altes PoC- oder PCR-Testzertifikat).
Liegt keine Einverständniserklärung oder Testzertifikat vor, kann die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und fehlt unentschuldigt.
Eine freiwillige Testung in der Schule trotz ausreichendem Impf- bzw. Genesungsstatus ist weiterhin möglich und empfohlen.
Liegt bei einem Selbsttest ein positives Testergebnis vor, erhält die Schülerin bzw der Schüler von der unterrichtenden Fachlehrer*in einen Brief als Bescheinigung mit der eine zeitnahe PCR-Testung gewährleistet wird.
Schulbesuch nach Quarantäne bzw. Isolation
Nach Ablauf einer angeordneten Quarantäne (= Kontaktpersonen in häuslicher Absonderung) ist ein Besuch der Schule erst wieder möglich, wenn zu Beginn des ersten Anwesenheitstags ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest vorgelegt wird.
Hinweise des Landkreises Harz für Kontaktpersonen
Nach einer angeordneten Isolation (= Person mit positivem PCR-Test) ist ein Besuch der Schule erst wieder möglich, wenn zu Beginn des ersten Anwesenheitstages ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest vorgelegt wird.
Hinweise des Landkreises Harz für Personen mit pos. PCR-Test
Außerschulischer Unterricht, Praktikum, Schulfahrten
Soweit am außerschulischen Lernort ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt und angewandt wird, können Praktika und Unterricht am anderen Lernort stattfinden. Gleiches gilt für Schulfahrten, soweit die Bestimmungen am Zielort es zulassen.
Besucher / Gäste
- Für alle Personen, die nicht direkt in den Unterrichtsbetrieb eingebunden sind und sich länger als 10 Minuten im Schulgebäude aufhalten gilt die 3G-Regel.Ein negatives Testergebnis (PoC- oder PCR-Test) ersetzt den Nachweis für Geimpft oder Genesen.
- Besucher melden sich zur Erfassung der Kontaktdaten (Link zum Formular) bitte vor dem weiteren Betreten eines Schulhauses im Sekretariat, Bossestraße 3.
wichtige Dokumente:
- Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests
- Brief der Ministerin Frau Feußner zu den Schutzimpfungen gegen COVID19
rechtliche Grundlagen:
- 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in der aktuell gültigen Fassung vom 31.03.2022
- Rahmenplan für Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie (Rahmenplan-HIA) vom 08.12.2021
Antworten des Ministeriums für Bildung auf häufig gestellte Fragen zu den Selbsttests:
Die Schulleitung, Stand 03.04.2022